Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Die Gebühren richten sich nach einem bestimmten Satz, der je nach Aufwand und Situation angepasst wird.

Gebührensätze

  • Reguläre Leistungen: 1,5-facher Satz
  • Notdienstleistungen: 2,3-facher Satz

Notdienst am Wochenende

Den tierärztlichen Notdienst für das Wochenende kannst du direkt bei deinem Haustierarzt erfragen.

Weitere Informationen

Die vollständige Gebührenordnung für Tierärzte findest du auf der offiziellen Webseite der Bundestierärztekammer:
Zur GOT der Bundestierärztekammer

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